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Behinderung - Erstantrag Schwerbehindertenausweis nach § 152 Soz.gesetzbuch mit Merkblatt
Hauptstr. 52
79730 Murg
(07763) 930-13
Diese Dienstleistung erfordert aufgrund gesetzlicher Vorgaben Ihr persönliches Erscheinen auf dem Rathaus.
Sie können das Formular zu Hause ausfüllen und ausdrucken, zur Leistung Ihrer Unterschrift, Vorlage von Unterlagen und/oder Zahlung einer Verwaltungsgebühr müssen Sie in diesem Fall persönlich erscheinen.
Soziale Einschränkungen aufgrund von Krankheit, Unfall oder seit Ihrer Geburt können Sie als Behinderung amtlich feststellen lassen.
Die Feststellung ermöglicht es ermöglicht es Ihnen, so genannte Nachteilsausgleiche in Anspruch zu nehmen.
Menschen,
die einen Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 haben und
die in Deutschland wohnen oder
sich gewöhnlich hier aufhalten oder
hier beschäftigt sind
gelten als schwerbehindert.
Hinweis: Bei schwerbehinderten Menschen treffen häufig mehrere Behinderungen zusammen (Mehrfachbehinderung). Diese können unabhängig voneinander bestehen oder sich in ihren Auswirkungen gegenseitig überschneiden und verstärken. Diese wechselseitigen Beziehungen der einzelnen Behinderungen berücksichtigt die Behörde bei der Feststellung des Grades der Behinderung (Gesamt-GdB).
In Baden-Württemberg stellen die Landratsämter fest, ob und welcher Grad einer Behinderung (GdB) vorliegt. Sie vergeben auch die Merkzeichen.
Voraussetzungen:
Die Behinderung besteht voraussichtlich länger als sechs Monate.
Um das Verfahren zu beschleunigen, sollten Sie Ihrem Antrag folgendes beilegen:
umfassende Arztberichte mit genauer Beschreibung des Befundes und des Funktionsausfalles oder
Ihre hausärztlichen Untersuchungsunterlagen, z.B.:
Facharztbriefe
Krankenhausberichte
Kurschlussgutachten
Röntgenbefunde
Hinweis: Ärztliche Bescheinigungen, die nur die geäußerten Klagen und Beschwerden enthalten, reichen nicht aus.
keine.
Hinweis:
Soweit Ihnen Kosten für die eingereichten ärztlichen Bescheinigungen entstehen, kann die Behörde keine Erstattung der Kosten garantieren.