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Geburt - Anzeige

Ansprechpartner
Team Hauptamt
Hauptstr. 52
79730 Murg
Lorena Bäumle
Telefon (07763) 930-11
Allgemeine Informationen

Die Geburt eines Kindes muss der zuständigen Stelle, in deren Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.

Bei Geburten in Kliniken oder sonstigen Geburtseinhilfeeinrichtungen wird von diesen die Anzeige vorgenommen.

 

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde/Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde. In der Regel obliegt diese Aufgabe dem Standesamt.

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche der zuständigen Stelle anzuzeigen. Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.

 

Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.

Notwendige Unterlagen

bei miteinander verheirateten Eltern

Geburtsurkunden

Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister

 

bei nicht miteinander verheirateten Eltern

Geburtsurkunde der Mutter

falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:

Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung

Geburtsurkunde des Vaters

ggf. die Sorgeerklärungen

Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern

eine von einer Ärztin/einem Arzt oder einer Hebamme/einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt anwesend waren

 

Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe bereits aufgelöst ist.

Kosten

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich hierzu bitte an das zuständige Standesamt.