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Geburt - Anzeige
Hauptstr. 52
79730 Murg
(07763) 930-11
Die Geburt eines Kindes muss der zuständigen Stelle, in deren Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.
Bei Geburten in Kliniken oder sonstigen Geburtseinhilfeeinrichtungen wird von diesen die Anzeige vorgenommen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde/Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde. In der Regel obliegt diese Aufgabe dem Standesamt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche der zuständigen Stelle anzuzeigen. Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
bei miteinander verheirateten Eltern
Geburtsurkunden
Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
bei nicht miteinander verheirateten Eltern
Geburtsurkunde der Mutter
falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung
Geburtsurkunde des Vaters
ggf. die Sorgeerklärungen
Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
eine von einer Ärztin/einem Arzt oder einer Hebamme/einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt anwesend waren
Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe bereits aufgelöst ist.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich hierzu bitte an das zuständige Standesamt.