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Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung - Beurkundung
Hauptstr. 52
79730 Murg
(07763) 930-11
Vater eines Kindes ist rechtlich gesehen der Mann,
der zum Zeitpunkt der Geburt mit dessen Mutter verheiratet ist
oder, wenn die Mutter nicht verheiratet ist, der Mann
der die Vaterschaft anerkannt hat oder
dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist.
Für die Anerkennung der Vaterschaft ist eine bestimmte Form (öffentlich beurkundet) vorgeschrieben. Die Vaterschaft kann schon vor der Geburt anerkannt werden. Die Mutter muss der Vaterschaftsanerkennung zustimmen. Auch für die Zustimmung ist die öffentlich beurkundete Form vorgeschrieben.
Ob die Eltern ihre Erklärungen am gleichen Tag oder zu verschiedenen Terminen abgeben möchten, können sie selbst entscheiden.
Liegen die Urkunden über die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmung zur Anerkennung schon vor der Beurkundung der Geburt durch das Standesamt vor, wird der Vater wie bei verheirateten Eltern von Anfang an mit im Geburtenbuch eingetragen. Bei einer späteren Anerkennung wird das Geburtenbuch nachträglich ergänzt.
Die Vaterschaftsanerkennung kann nur dann wirksam werden,
wenn die Mutter nicht verheiratet ist oder
wenn die Mutter noch verheiratet ist, aber bei der Geburt des Kindes bereits ein Scheidungsverfahren bei Gericht eingereicht ist. In diesem Fall muss auch der bisherige Ehemann der Vaterschaftsanerkennung durch einen anderen Mann in einer öffentlichen Urkunde zustimmen.
Nähere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
An wen muss ich mich wenden?
Die Vaterschaftsanerkennung kann bei jedem Standesamt beurkundet werden.
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin mit dem Standesamt. Ohne Termin kann Ihr Anliegen leider nicht bearbeitet werden.
Personalausweis oder Reisepass
Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch
Die Beurkundung beim Standesamt ist gebührenfrei.