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Namensrechtliche Erklärung
Hauptstr. 52
79730 Murg
(07763) 930-11
Nachnamenserklärungen können u.a. in folgenden Fällen erfolgen:
bei Ehegatten
nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens, z.B. nach Eheschließung im Ausland
Erklärung eines Doppelnamens (Voranstellung oder Anfügung eines Namens an den Ehenamen) durch einen Ehepartner
nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens, z.B. nach Eheschließung im Ausland
Erklärung eines Doppelnamens (Voranstellung oder Anfügung eines Namens an den Ehenamen) durch einen Ehepartner
Wiederannahme des früheren Namens nach Auflösung der Ehe
Wiederannahme des früheren Namens nach Auflösung der Ehe
bei Kindern
Namenserteilung der Mutter mit Zustimmung des nicht sorgeberechtigten Elternteils
Namenserteilung durch die Mutter und deren Ehemann
Neubestimmung des Geburtsnamens nach Begründung der gemeinsamen Sorge durch die Eltern
Anschlusserklärung an eine Namensänderung der Eltern oder eines Elternteils
erstmalige Bestimmung eines Geburtsnamens nach Geburt des Kindes im Ausland
Ob und in welcher Form im jeweiligen Fall eine Namenserklärung bzw. Namensänderung möglich ist, muss im Einzelfall durch die zuständige Stelle geklärt werden.
Namensrechtliche Erklärungen sind grundsätzlich unwiderruflich.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde/Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Ehe geschlossen oder das Kind geboren wurde. Die Erklärung kann auch beim Standesamt des Wohnsitzes abgegeben werden.
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin mit dem Standesamt. Ohne Termin kann Ihr Anliegen leider nicht bearbeitet werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Namenserklärung wird erst mit Entgegennahme durch die zuständige Stelle wirksam.
Wird die Namenserklärung bei einer unzuständigen Stelle abgegeben (beurkundet), wird sie erst wirksam, wenn sie der zuständigen Stelle (Geburtsort bzw. Eheschließungsort) zugegangen ist.
Es hängt von verschiedenen Faktoren ab, welche Unterlagen vorgelegt werden müssen. Um Sie im Einzelfall beraten zu können, empfehlen wir Ihnen, sich direkt mit dem Standesamt in Verbindung zu setzen.
25,00 EUR