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Personalausweis - Beantragung
Hauptstr. 52
79730 Murg
(07763) 930-14
(07763) 930-15
Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter abhängig:
antragstellende Person ab 24 Jahren: 10 Jahre Gültigkeit
antragstellende Person unter 24 Jahren: 6 Jahre Gültigkeit
Hinweis:
Bitte informieren Sie sich vor Reisebeginn beim Auswärtigen Amt, über die Einreisebestimmungen anderer Länder https://www.auswaertiges-amt.de.
Auslandsdeutsche
In der Regel ist die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich für gewöhnlich aufhalten für Sie zuständig.
Bei einem von Ihnen wichtigen dargelegten Grund, können Sie einen Personalausweis auch bei einer örtlich nicht zuständigen Behörde im Inland beantragen. Hier ist jedoch eine Ermächtigung der örtlich zuständigen Passbehörde (die zuständige Auslandsvertretung) notwendig.
Eine Ausstellung für im Ausland lebende Deutsche (Auslandsdeutsche) ist nur nach einer vorherigen Terminvereinbarung möglich.
Bei der Ausstellung für Auslandsdeutsche im Inland wird die Gebühr um 30,00 € angehoben.
Aufgrund der hohen Nachfrage, kann es zu längeren Wartezeiten kommen.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
gültiger Personalausweis oder Reisepass
ein aktuelles biometrisches Lichtbild
bei Kindern und Jugendlichen:
gültiger Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
Zustimmungserklärung beider Erziehungsberechtigten oder Sorgerechtsnachweis bei nur einer erziehungsberechtigten Person
ein aktuelles biometrisches Lichtbild
Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr können den Personalausweis ohne Zustimmung eines Erziehungsberechtigten beantragen.
Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren muss die Zustimmung beider Erziehungsberechtigten oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einer erziehungsberechtigten Person vorliegen. Mindestens ein Elternteil muss bei der Antragstellung anwesend sein.
Zur Beantragung ist das persönliche Erscheinen auf dem Bürgermeisteramt zwingend erforderlich.
antragstellende Person ab 24 Jahren: 37,00 €
antragstellende Person unter 24 Jahren: 22,80 €
Bei einer Bearbeitung außerhalb der Dienstzeit oder beim Aufsuchen einer unzuständigen Stelle wird in der Regel ein Zuschlag von 13,00 €
erhoben.
Bei der Ausstellung für Auslandsdeutsche im Inland wird die Gebühr um 30,00 € angehoben.