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Abmeldung - Wohnsitz
Hauptstr. 52
79730 Murg
(07763) 930-14
(07763) 930-15
Sie müssen sich bei Ihrer bisherigen Meldebehörde nur abmelden, wenn Sie
ins Ausland ziehen oder
eine Ihrer Wohnungen (z.B. eine Nebenwohnung) aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue Wohnung zu beziehen.
Sie müssen sich nicht abmelden, wenn Sie innerhalb von Deutschland umziehen. Es genügt sich in der neuen Gemeinde anzumelden, diese teilt dann Ihrer alten Gemeinde mit, dass Sie weggezogen sind.
Für die Abmeldung müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Wenn Sie nicht persönlich erscheinen können, so können Sie einem Dritten eine Vollmacht erteilen. Nach der Erfassung Ihrer Daten, wird Ihnen ein Datenblatt vorgelegt, auf welchem Sie Ihre Daten noch einmal kontrollieren können. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Richtigkeit Ihrer Daten.
Nach der Abmeldung erhalten Sie eine Bestätigung für Ihre Unterlagen.
Frist:
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen abmelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Personalausweis und/oder Reisepass
Wenn Sie Ihre Familienmitglieder gleich mit abmelden möchten, benötigen wir eine Vollmacht der volljährigen Familienangehörigen und die Ausweisdokumente der Familienangehörigen, falls Kinder noch keine Ausweisdokumente besitzen, die Geburtsurkunde
Bei alleinerziehenden bitte die Bescheinigung über das Sorgerecht, liegt ein gemeinsames Sorgerecht vor, bitte eine Einverständniserklärung des anderen Elternteils mitbringen
Ihre neue Anschrift
keine