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Ummeldung - Wohnsitz
Hauptstr. 52
79730 Murg
(07763) 930-14
(07763) 930-15
Sie müssen sich bei der Meldebehörde ummelden, wenn Sie
innerhalb Ihrer bisherigen Gemeinde umziehen
Für die Ummeldung müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Wenn Sie nicht persönlich erscheinen können, so können Sie einem Dritten eine Vollmacht erteilen. Nach der Erfassung Ihrer Daten, wird Ihnen ein Datenblatt vorgelegt, auf welchem Sie Ihre Daten noch einmal kontrollieren können. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten.
Nach der Ummeldung erhalten Sie eine Bestätigung für Ihre Unterlagen.
Frist:
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Umzug ummelden. Eine Ummeldung zu einem früheren Zeitpunkt wie der Umzug ist nicht möglich.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Personalausweis und/oder Reisepass
Wenn Sie Ihre Familienmitglieder gleich mit ummelden möchten, benötigen wir eine Vollmacht der volljährigen Familienangehörigen und die Ausweisdokumente der Familienangehörigen, falls Kinder noch keine Ausweisdokumente besitzen, die Geburtsurkunde
Bei alleinerziehenden bitte die Bescheinigung über das Sorgerecht, liegt ein gemeinsames Sorgerecht vor, bitte eine Einverständniserklärung des anderen Elternteils mitbringen
Ihre neue Anschrift
eine Bescheinigung vom Wohnungsgeber über den tatsächlichen Einzug
keine