Der Förderantrag muss nach § 10 der „Richtlinien zur Förderung örtlicher Vereine“ mit den unten genannten Unterlagen bis zum 30.04. eines Jahres beim Bürgermeisteramt Murg -Rechnungsamt- vorliegen. Die Antragstellung erfolgt formlos.
Anträge, die nach diesem Abgabetermin eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Notwendige Unterlagen
Antrag nach § 10 der „Richtlinien zur Förderung örtlicher Vereine“