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Sperrzeit - Antrag auf Verkürzung oder Aufhebung
Hauptstr. 52
79730 Murg
(07763) 930-17
Für Gaststätten und öffentliche Vergnügungsstätten ist eine allgemeine Sperrzeit festgesetzt. In dieser Zeit müssen die Gaststätten ihren Betrieb einstellen.
Beginn der Sperrzeit:
unter der Woche: 3 Uhr
unter der Woche in Kur- und Erholungsorten: 2 Uhr
am Wochenende in der Nacht zum Samstag und zum Sonntag: 5 Uhr
für Spielhallen: 24 Uhr
Allgemeines Ende der Sperrzeit ist 6 Uhr.
Hinweis:
In der Nacht zum 1. Januar ist die Sperrzeit aufgehoben. In der Nacht zum Fastnachtsdienstag und zum 1. Mai beginnt sie um 5 Uhr. Dies gilt nicht für Spielhallen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Behörde die Sperrzeit im Einzelfall zugunsten einzelner Betriebe verlängern, befristen, widerruflich verkürzen oder aufheben.
Hinweis:
Bei Verkürzung oder Aufhebung der Sperrzeit kann die Behörde jederzeit Auflagen erteilen.
Voraussetzungen für eine Sperrzeitverkürzung sind:
Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses
Vorliegen besonderer örtlicher Verhältnisse
Verfahrensablauf
Sie können die Sperrzeitverkürzung für Ihre Veranstaltung/Betrieb formlos bei der Gemeinde beantragen. Geben Sie an,in welcher Form und aus welchen Gründen Sie die Sperrzeit verkürzen wollen.
Die Verwaltungsgebühr je Gestattung beträgt nach dem Gebührenverzeichnis der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Murg:
für ein- bis zweitägige Veranstaltungen 11,80 € / Fall bzw.
für drei- bis viertägige Veranstaltungen 17,80 € / Fall.