Neues digitales Verfahren für Bauanträge

Virtuelles Bauamt
Bild zur Meldung: Virtuelles Bauamt

Die Einreichung von digitalen Bauanträgen ist ab dem 20.06.2024 über ViBa-BW möglich.

Baugenehmigungen, Baugenehmigungen im vereinfachten Verfahren, Bauvorbescheide sowie Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren können online unter folgendem Link beantragt bzw. angezeigt werden:

https://bw.digitalebaugenehmigung.de/bad-saeckingen/ 


Die Anträge werden vom Baurechtsamt Bad Säckingen als zuständige Untere Baurechtsbehörde nach Prüfung und Stellungnahme an die Gemeinde Murg zur weiteren Bearbeitung geleitet.

 

Eine Anleitung sowie ein Video zur Antragstellung über ViBa-BW stellt das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg zur Verfügung.

Ab dem 01.01.2025 ist die digitale Einreichung über ViBa-BW verpflichtend.
 

Durch das Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren wurde die Landesbauordnung von Baden-Württemberg sowie die zugehörige Verfahrensverordnung (LBOVVO) Ende November 2023 geändert. Ziel des Landes ist es, dadurch die Verfahren schneller, bürgerfreundlicher und effizienter zu gestalten. Ab 1. Januar 2025 ist eine Einreichung der Anträge und Bauvorlagen in Papierform ausgeschlossen, d.h. die Anträge und Bauvorlagen müssen spätestens dann elektronisch eingereicht werden.