Öffentliche Bekanntmachungen
Gemeinde Murg
Landkreis Waldshut
Satzung der Gemeinde Murg über die Form der öffentlichen Bekanntmachung
(Bekanntmachungssatzung)
Präambel
Der Gemeinderat der Gemeinde Murg hat aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung
(GemO) für Baden-Württemberg in der heute geltenden Fassung in Verbindung mit §
1 der Verordnung zur Durchführung der GemO am 03.07.2023 folgende Satzung
beschlossen:
§1
Öffentliche Bekanntmachungen
(1) Die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Murg erfolgen durch
Bereitstellung auf der Internetseite der Gemeinde Murg auf www.murg.de auf der
Startseite unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ unter Angabe des
Bereitstellungstages, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Als Tag der
Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung.
(2) Die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Murg können während der
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung kostenlos im Bürgerservice eingesehen
werden. Sie sind gegen Kostenersatz als Ausdruck zu erhalten oder können unter
Angabe der Bezugsadresse zugesandt werden.
§2
Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt dann die Satzung über die Form der öffentlichen
Bekanntmachung der Gemeinde Murg vom 21.08.1978 außer Kraft.
Murg, den 04.07.2023
Adrian Schmidle
Bürgermeister
Zu den Bekanntmachungen: