Stundung/Ratenzahlung - Antrag
Ansprechpartner
Team RechnungsamtHauptstr. 52
79730 Murg
Carmen Teckenburg
(07763) 930-25
Serina Maier
(07763) 930-26
Allgemeine Informationen
Sie sollten den Stundungsantrag möglichst vor Fälligkeit der Steuerforderung stellen und durch Angabe der persönlichen oder sachlichen Stundungsgründe ausreichend begründen, damit sich die Gemeinde ein Bild über Ihre derzeitigen wirtschaftlichen Verhältnisse verschaffen kann.
Zur Erklärung Ihrer aktuellen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse steht Ihnen das bereitgestellte elektronische Formular zur Verfügung.
Sofern die Voraussetzungen für eine Stundung der Steuerschuld gegeben sind; z.B. wenn es sich um eine größere Abschlusszahlung handelt, auf deren Entrichtung Sie sich nicht rechtzeitig einrichten konnten, und Sie am Fälligkeitstag weder über die zur Erfüllung erforderlichen Mittel verfügen noch in der Lage sind, diese Mittel auf zumutbare Weise zu beschaffen, kann auf Antrag auch eine Stundung in Raten gewährt werden. In Ihrem Antrag sollten Sie deshalb auch eine Aussage zur Höhe der Ratenzahlungen machen.
Notwendige Unterlagen
Nachweis aller Einnahmen und Ausgaben
Gebühren
keine.