Bildungspaket - Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
Ansprechpartner
Team HauptamtHauptstr. 52
79730 Murg
Uwe Seitz
(07763) 930-13
Allgemeine Informationen
Diese Dienstleistung erfordert aufgrund gesetzlicher Vorgaben Ihr persönliches Erscheinen auf dem Rathaus.
Sie können das Formular zu Hause ausfüllen und ausdrucken, zur Leistung Ihrer Unterschrift, Vorlage von Unterlagen und/oder Zahlung einer Verwaltungsgebühr müssen Sie in diesem Fall persönlich erscheinen.
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Sozialleistungen bekommen oder über geringes Einkommen verfügen (als Wohngeld-, Kinderzuschlagsempfänger oder sogenannte „Minderbemittelte“), sollen gleichberechtigt Angebote in Schule und Freizeit nutzen können:
Mittagessen
Zuschuss zum gemeinsamen Mittagessen in der Schule, im Hort oder in der Kindertagesstätte.
Nachhilfeunterricht
Übernahme der Kosten für Nachhilfeunterricht für Schülerinnen und Schüler bei Versetzungsgefahr
Lernmaterial (Schulpauschale)
Zuschuss für Lernmaterialien (z.B. Schulranzen, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterial)
Teilnahme an Sport-, Freizeit- und Kulturangeboten
Tagesausflüge und Klassenfahrten
Übernahme der Kosten für:
eintägige Ausflüge der Schule oder der Kindertageseinrichtung
mehrtägige Klassenfahrten der Schule / der Kindertageseinrichtung
Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler
Übernahme der Beförderungskosten zur Schule
Zuständige Ansprechpartner und Behörden:
Landratsamt Waldshut
Jobcenter
Waldtorstr. 14
79761 Waldshut-Tiengen
Infotelefon
07751/ 86-4103
Landratsamt Waldshut
Jobcenter
Geschäftsstelle Bad Säckingen
Hauensteinstr. 14
79713 Bad Säckingen
Infotelefon
07751/ 86-4812
Voraussetzungen:
Die Familie erhält:
Arbeitslosengeld II
Sozialgeld
Sozialhilfe
Kinderzuschlag
Wohngeld
Asylbewerberleistungen
Kind ist unter 25 Jahre alt
Ausnahme:
Bei Teilnahme an Sport-, Freizeit- und Kulturangeboten muss das Kind unter 18 Jahre alt sein.
Kind besucht eine allgemein- oder berufsbildende Schule und erhält keine Ausbildungsvergütung
für den Antrag auf Zuschuss zum Mittagessen:
Schule, Hort oder Kindertagesstätte bietet ein Mittagessen an.
Kinder oder Jugendliche sind unter 25 Jahre alt.
Einrichtung stellt einen Beleg aus.
für den Antrag auf Übernahme der Fahrtkosten:
Das Kind fährt zur nächstgelegenen Schule, die den gewählten Bildungsgang anbietet.
Die Kosten können nicht aus dem eigenen Budget (aus dem Regelbedarf) bestritten werden und werden auch nicht anderweitig abgedeckt.
für den Antrag auf Übernahme der Kosten für Nachhilfeunterricht:
Die Schule bestätigt die Notwendigkeit.
Es bestehen keine vergleichbaren schulischen Angebote.
Die Lernförderung muss angemessen und geeignet sein, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen.
Notwendige Unterlagen
Für den Antrag auf Leistungen für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten:
Bestätigung der Teilnahme
Für den Antrag auf Kostenübernahme für Lernförderung:
Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit einer Lernförderung
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.
Gebühren
keine.