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Landesfamilienpass - Antrag

Ansprechpartner

Team Hauptamt
Hauptstr. 52
79730 Murg

Uwe Seitz
Telefon (07763) 930-13


Allgemeine Informationen

Diese Dienstleistung erfordert aufgrund gesetzlicher Vorgaben Ihr persönliches Erscheinen auf dem Rathaus.

Sie können das Formular zu Hause ausfüllen und ausdrucken, zur Leistung Ihrer Unterschrift, Vorlage von Unterlagen und/oder Zahlung einer Verwaltungsgebühr müssen Sie in diesem Fall persönlich erscheinen.


Sie können den Landesfamilienpass persönlich bei der Gemeinde Ihres Wohnorts beantragen. Mit der Ausstellung des Passes erhalten Sie auch die Gutscheinkarte für das laufende Kalenderjahr.

 

 

Mit dem Landesfamilienpass können Familien Staatliche Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg kostenlos beziehungsweise zu einem ermäßigten Eintrittspreis (Gutscheine) besuchen. Sie können dieses Angebot insgesamt 20-mal im Jahr nutzen. Die Gutscheine müssen Sie gemeinsam mit dem Landesfamilienpass beim Besuch der jeweiligen Einrichtung vorlegen.

 

Voraussetzungen:

Folgende Personengruppen mit ständigem Wohnsitz in Baden-Württemberg können den Familienpass nutzen:

Familien mit mindestens drei Kindern, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht und die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben

Alleinerziehende, die mit mindestens einem Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht, in häuslicher Gemeinschaft leben

Familien mit einem schwerbehinderten Kind (Grad der Behinderung von mindestens 50), für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht und mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben,

Familien, die Hartz IV- beziehungsweise kinderzuschlagsberechtigt sind und die mit ein oder zwei Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht

Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben

 

Hinweis: Der Landesfamilienpass ist nicht vom Einkommen abhängig.

 


Notwendige Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass

Kindergeldberechtigungsnachweis (z.B. auf der Gehaltsbescheinigung)

bei Kindern mit Behinderungen: Schwerbehindertenausweis

bei Hartz IV- beziehungsweise Kinderzuschlagsbezug: Leistungsbescheid

bei Asylbewerbern: Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und ein gültiges  Aufenthaltsdokument


Gebühren

keine.


Formulare

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