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Namensrechtliche Erklärung

Ansprechpartner

Team Hauptamt
Hauptstr. 52
79730 Murg

Lorena Bäumle
Telefon (07763) 930-11


Allgemeine Informationen

Nachnamenserklärungen können u.a. in folgenden Fällen erfolgen:

 

bei Ehegatten

nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens, z.B. nach Eheschließung im Ausland

Erklärung eines Doppelnamens (Voranstellung oder Anfügung eines Namens an den Ehenamen) durch einen Ehepartner

nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens, z.B. nach Eheschließung im Ausland

Erklärung eines Doppelnamens (Voranstellung oder Anfügung eines Namens an den Ehenamen) durch einen Ehepartner

Wiederannahme des früheren Namens nach Auflösung der Ehe

Wiederannahme des früheren Namens nach Auflösung der Ehe

 

bei Kindern

Namenserteilung der Mutter mit Zustimmung des nicht sorgeberechtigten Elternteils

Namenserteilung durch die Mutter und deren Ehemann

Neubestimmung des Geburtsnamens nach Begründung der gemeinsamen Sorge durch die Eltern

Anschlusserklärung an eine Namensänderung der Eltern oder eines Elternteils

erstmalige Bestimmung eines Geburtsnamens nach Geburt des Kindes im Ausland

 

Ob und in welcher Form im jeweiligen Fall eine Namenserklärung bzw. Namensänderung möglich ist, muss im Einzelfall durch die zuständige Stelle geklärt werden.

 

Namensrechtliche Erklärungen sind grundsätzlich unwiderruflich.

 

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde/Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Ehe geschlossen oder das Kind geboren wurde. Die Erklärung kann auch beim Standesamt des Wohnsitzes abgegeben werden.

 

Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin mit dem Standesamt. Ohne Termin kann Ihr Anliegen leider nicht bearbeitet werden.

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Namenserklärung wird erst mit Entgegennahme durch die zuständige Stelle wirksam.

 

Wird die Namenserklärung bei einer unzuständigen Stelle abgegeben (beurkundet), wird sie erst wirksam, wenn sie der zuständigen Stelle (Geburtsort bzw. Eheschließungsort) zugegangen ist.


Notwendige Unterlagen

Es hängt von verschiedenen Faktoren ab, welche Unterlagen vorgelegt werden müssen. Um Sie im Einzelfall beraten zu können, empfehlen wir Ihnen, sich direkt mit dem Standesamt in Verbindung zu setzen.


Gebühren

25,00 EUR