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Fischereischein - Antrag auf Ausstellung

Ansprechpartner

Team Hauptamt
Hauptstr. 52
79730 Murg

Viviane Dold
Telefon (07763) 930-14

Sofia Scardina
Telefon (07763) 930-15


Allgemeine Informationen


Voraussetzungen:

Fischereischein für Jugendliche (Jugendfischereischein)

Sie sind zwischen 10 und 15 Jahre alt,

Sie haben keinen Sachkundenachweis und

Ihre Eltern oder deren Stellvertreter erklären ihr Einverständnis
 

Sie dürfen nur unter Aufsicht einer volljährigen Person fischen, die einen gültigen Fischereischein besitzt. Der Jugendfischereischein gilt bis zum Ende des Jahres, in dem Sie 16 Jahre alt werden.
 

Fischereischein auf Lebenszeit

Sie sind mindestens 10 Jahre alt und Sie können die erforderliche Sachkunde nachweisen.


Notwendige Unterlagen

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Neubeantragung

Personalausweis oder Reisepass

ein aktuelles Lichtbild

Sachkundenachweis: Zeugnis über die erfolgreiche Prüfung

 

Verlängerung

Personalausweis oder Reisepass

Aktueller Fischereischein

Sachkundenachweis: Zeugnis über die erfolgreiche Prüfung


Gebühren

Kosten bei Neubeantragung:
(jährlich 14,10 Euro Gebühr zzgl. 12,00 Euro Fischereiabgabe)
bei einem Jahr =    26,10 Euro
bei fünf Jahren =   74,10 Euro
bei zehn Jahren = 134,10 Euro

 

Kosten bei Verlängerung:
(jährlich 6,70 Euro Gebühr zzgl. 12,00 Euro Fischereiabgabe)
bei einem Jahr =    18,70 Euro
bei fünf Jahren =   66,70 Euro
bei zehn Jahren = 126,70 Euro