Fischereischein - Antrag auf Ausstellung
Ansprechpartner
Team HauptamtHauptstr. 52
79730 Murg
Viviane Dold
(07763) 930-14
Sofia Scardina
(07763) 930-15
Allgemeine Informationen
Voraussetzungen:
Fischereischein für Jugendliche (Jugendfischereischein)
Sie sind zwischen 10 und 15 Jahre alt,
Sie haben keinen Sachkundenachweis und
Ihre Eltern oder deren Stellvertreter erklären ihr Einverständnis
Sie dürfen nur unter Aufsicht einer volljährigen Person fischen, die einen gültigen Fischereischein besitzt. Der Jugendfischereischein gilt bis zum Ende des Jahres, in dem Sie 16 Jahre alt werden.
Fischereischein auf Lebenszeit
Sie sind mindestens 10 Jahre alt und Sie können die erforderliche Sachkunde nachweisen.
Notwendige Unterlagen
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Neubeantragung
Personalausweis oder Reisepass
ein aktuelles Lichtbild
Sachkundenachweis: Zeugnis über die erfolgreiche Prüfung
Verlängerung
Personalausweis oder Reisepass
Aktueller Fischereischein
Sachkundenachweis: Zeugnis über die erfolgreiche Prüfung
Gebühren
Kosten bei Neubeantragung:
(jährlich 14,10 Euro Gebühr zzgl. 12,00 Euro Fischereiabgabe)
bei einem Jahr = 26,10 Euro
bei fünf Jahren = 74,10 Euro
bei zehn Jahren = 134,10 Euro
Kosten bei Verlängerung:
(jährlich 6,70 Euro Gebühr zzgl. 12,00 Euro Fischereiabgabe)
bei einem Jahr = 18,70 Euro
bei fünf Jahren = 66,70 Euro
bei zehn Jahren = 126,70 Euro