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Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023

Die Gemeinde wurde aufgefordert, dem Amtsgericht/Jugendschöffengericht Bad Säckingen für die Wahl der Schöffen/Jugendschöffen der Geschäftsjahre 2019 bis 2023 Vorschläge zu unterbreiten. Für den Bereich der Gemeinde Murg sind insgesamt 7 Vertreterinnen und Vertreter als Schöffen sowie weitere Personen als Jugendschöffen vorzuschlagen.

 

Gesucht werden Bewerber/innen, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind nur deutsche Staatsangehörige. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer Straftrat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.

 

Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Polizeibeamte, Rechtsanwälte, Notare, Bewährungshelfer usw.) und Religionsdiener sollen keine Schöffen sein.

 

Wer das Schöffenamt bereits 8 Jahre lang ausgeübt hat, kann erst wieder nach Ablauf weiterer 8 Jahre in diesem Amt tätig sein.

 

Neben diesen formellen Kriterien sollte der/die Bewerber/in aber auch persönliche Grundfähigkeiten mitbringen, wie z.B. Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Urteilsvermögen, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen der anstrengenden Tätigkeit in der strafgerichtlichen Hauptverhandlung - körperliche Eignung sowie Verantwortungsbewusstsein und Gerechtigkeitssinn. Schöffen in Jugendstrafsachen sollten zudem in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.

 

Weitere Infos zur Schöffenwahl und den Aufgaben des/der Schöffen/in finden Sie beim Bundesverband der Schöffen unter www.schoeffen.de.

 

Sollten Sie an der Übernahme des Schöffenamts interessiert sein, dann melden Sie sich bitte bis zum 11.05.2018 beim Bürgermeisteramt Murg, Hauptamt, Herr Manuel Polder, Tel. 07763/930-17, E-Mail: polder@gemeinde-murg.de.

 

- Hauptamt -