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Unerlaubte Abfallentsorgung

Zunehmend wird festgestellt, dass in Murg die öffentlichen Abfallbehälter zum Entsorgen von Restmüll aus dem Haushaltsbereich missbraucht werden. Unter anderem werden dort ganze Säcke mit Babywindeln und Katzenstreu eingeworfen.

 

Hierbei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Kann der Verursacher jedoch nicht ermittelt werden, muss die Allgemeinheit für die Entsorgung des Abfalls aufkommen.

 

In den öffentlichen Abfallbehälter dürfen nur Kleinstmengen an Müll eingeworfen werden. Sie dienen nicht der regelmäßigen Entsorgung des eigenen Haushaltsmülls. Hierfür muss jeder Haushalt eine Restmülltonne vorhalten um den eigenen anfallenden Müll ordnungsgemäß zu entsorgen zu lassen. Sollte der Mülleimer einmal nicht mehr ausreichen, können im Bürgerservice der Gemeindeverwaltung und im EDEKA Schmidts-Markt kostenpflichtige Müllsäcke vom Landkreis Waldshut erworben werden.

 

Sie haben eine entsprechende Beobachtung gemacht? Bitte melden Sie dies. Wenn möglichst konkrete Angaben, z.B. das Nummernschild des Fahrzeuges, vorliegen, können die Verursacher oftmals ermittelt werden. Für Hinweise wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt, Herrn Manuel Polder, Tel. 930-17.

 

-Hauptamt-